Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei Bewerbern
Hinweis |
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in diesem Dokument auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter. |
- Informationspflicht bei Datenerhebung – Bewerber
Diese Datenschutzinformation unterrichtet Sie über die Verarbeitung Ihrer Bewerberdaten bei der Heine GmbH & Co.KG.
Zusammenfassung:
- Wir nutzen Ihre Daten ausschließlich zum Zweck der Bewerbung.
- Im Verlauf der Bewerbung gibt es klare Rechte zur Einsicht: Ausschließlich die Sachbearbeiter und die Entscheider über die Einstellung sehen Ihre Bewerbungsunterlagen.
- Eine Weitergabe Ihrer Bewerbung, bspw. für weitere Stellenangebote in unserem Unternehmen, erfolgt nur mit einer Einwilligung von Ihnen.
- Bei Nicht-Einstellung löschen wir Ihre Daten nach spätestens sechs Monaten.
- Bei Einstellung übernehmen wir relevante Daten in Ihre Personalakte.
Datenschutz von Bewerberdaten bei der Heine GmbH & Co.KG.
Zu Ihren persönlichen Daten gehören gem. Art. 4 Nr. 1 DSGVO alle Informationen, die sich auf Ihre Person beziehen oder beziehen lassen.
Persönliche Informationen und personenbezogene Daten
Durch Ihre Bewerbung erhält die Heine GmbH & Co.KG. Informationen (sowohl in Papierformat als auch in digitaler Form).
Es handelt sich um die Daten, die Sie uns im Zuge Ihrer Bewerbung mitteilen. Das sind beispielsweise:
- Name
- Anschrift
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Angaben zur Schul- und Berufsausbildung, Fort- und Weiterbildung und zur Qualifikation
- Zeugnisse
Zwecke der Erhebung und Verarbeitung
Die Heine GmbH & Co.KG. erhebt, verarbeitet und nutzt Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für Zwecke der Bewerbung (= Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnisses).
Eine Verarbeitung Ihrer Daten für andere als die genannten Zwecke erfolgt nur, soweit diese Verarbeitungen gem. Art. 6 Abs. 4 DSGVO zulässig und mit den ursprünglichen Zwecken vereinbar sind. Wir werden Sie vor einer derartigen Weiterverarbeitung Ihrer Daten über diese Verarbeitungen informieren.
Ihre Datenschutzrechte
Sie haben ein Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten, über die Zwecke der Verarbeitung, über eventuelle Übermittlungen an andere Stellen und über die Dauer der Speicherung.
Zur Wahrnehmung Ihres Auskunftsrechts können Sie auch Auszüge oder Kopien erhalten. Sollten Daten unrichtig oder für die Zwecke, für die sie erhoben worden sind, nicht mehr erforderlich sein, können Sie die Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Soweit in den Verarbeitungsverfahren vorgesehen, können Sie Ihre Daten auch selbst einsehen und ggf. korrigieren.
Sollten sich aus Ihrer besonderen persönlichen Situation Gründe gegen eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ergeben, können Sie, soweit die Verarbeitung auf ein berechtigtes Interesse gestützt ist, einer Verarbeitung widersprechen. Wir werden in einem solchen Fall Ihre Daten nur dann verarbeiten, wenn hierfür besondere zwingende Interessen bestehen.
Bei Fragen zu Ihren Rechten und zur Wahrnehmung Ihrer Rechte kontaktieren Sie bitte die Personalabteilung oder den Datenschutzbeauftragten.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
Ihre Daten sind für die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Das bedeutet, dass wir Ihre Daten für den Zweck einer möglichen Einstellung benötigen und somit verarbeiten.
Im Einzelfall können wir Ihre Einwilligung in die Verarbeitung oder Übermittlung Ihrer Daten einholen. Dies kann bspw. bei einer längeren Aufbewahrung Ihrer Bewerbung oder bei Beachtung Ihrer Bewerbung für eine andere Stelle innerhalb unseres Unternehmens der Fall sein. Ihre Einwilligung ist in diesen Fällen freiwillig und kann von Ihnen für die Zukunft jederzeit widerrufen werden.
Übermittlung Ihrer persönlichen Informationen
Ihre Daten werden nicht an externe Stellen übermittelt.
Bestimmte Aufgaben der Personalverwaltung und des Personalmanagements werden zentral von der Personalabteilung in Herrsching durchgeführt. Dazu gehören insbesondere Bewerbungsmanagement, Organisation von Anreisen. Dazu besitzen speziell festgelegte Stellen beschränkte Zugriffsrechte auf Ihre Daten. Eine Datenübermittlung bzw. Offenbarung Ihrer Daten erfolgt nur in dem hierfür erforderlichen Umfang unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzvorschriften.
Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten
Die zuständige und verantwortliche Stelle für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer persönlichen Daten ist, soweit keine abweichenden vertraglichen Vereinbarungen getroffen worden sind, die Heine GmbH & Co.KG. in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bewerberdaten werden in Personaldatenverarbeitungssystemen gespeichert und verarbeitet. Die technische Installation ist so gestaltet, dass nur ein eng gefasster Kreis von besonders befugten Personen zugriffsberechtigt ist und jeder sonstige Zugriff oder sonstige Kenntnisnahme der Daten nach dem Stand der Technik ausgeschlossen ist.
Beschwerden über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
Sollten Sie Bedenken oder eine Frage zu der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Informationen haben, können Sie sich an die Personalabteilung wenden. Sie können sich aber auch unter den nachstehenden Kontaktdaten an den Datenschutzbeauftragten oder an die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz wenden.
Sven Lenz
Deutsche Datenschutzkanzlei – Datenschutzkanzlei Lenz GmbH & Co. KG
Bahnhofstraße 50
87435 Kempten
Deutschland
E-Mail: dsb@heine.com
Web: www.deutsche-datenschutzkanzlei.de
Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an eine der Datenschutzaufsichtsbehörden zu wenden.
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)
Promenade 27, D-91522 Ansbach
Telefon: +49 981 53-1300
Telefax: +49 981 53-981300
Dauer der Speicherung
Ihre personenbezogenen Daten werden nur gespeichert, solange die Kenntnis der Daten für die Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses oder die Zwecke, für die sie erhoben worden sind, erforderlich ist oder gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungsvorschriften bestehen.
Bei nicht Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses bewahren wir Ihre Bewerbungsdaten zu Zwecken der AGG-Nachweisbarkeit 6 Monate auf.
Bei Zustandekommens eines Vertragsverhältnisses (=Anstellung), werden wir notwendige Informationen in die Personalakte überführen.